Ausschnitte aus dem Wochenreport – KW 46 – des Deutschen Kulturrats zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern: Einladung zur (Online)-Infoveranstaltung zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Wertvolle Informationen und Tipps für Kunst- und Kulturschaffende, mit weiterführenden Links finden sich in den Wochenreports des Deutschen Kulturrats, die ich punktuell, ausschnittsweise im GdS-Blog veröffentliche: Aktuell, einmal mehr, geht es um Sonderfonds für Kulturveranstaltungen und um eine damit verbundene Info-Veranstaltung, an der es sich online teilnehmen lässt.
Eine der vielen Aktivitäten des engagierten Deutschen Kulturrats, dessen Newsletter zu abonnieren ich allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen kann.

(…) Die von Bund und Ländern geschlossene Maßnahmen treffen den Kulturbereich wieder hart. Hätte man rechtzeitig gegengesteuert, hätte man eine Impfpflicht beschlossen, hätte sich das alles vermeiden lassen. Jetzt werden viele Menschen leiden und sterben.
 Gestern Nacht habe ich im Deutschlandfunk Kultur ein Interview zum Thema gegeben: Nach dem Corona-Gipfel: Was bedeuten die Beschlüsse für die Kultur?
Mein Appell ist: Lassen Sie sich bitte impfen! Lassen Sie sich bitte boostern! Es ist für Sie und für alle anderen wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
twitter.com/olaf_zimmermann



PS. Etwas Positives möchte ich doch noch berichten: Gestern hat der Deutsche Bundestag die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen (Unterschreitung des Mindesteinkommens sowie Möglichkeit bis zu 1.300 Euro/Monat aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit hinzu zu verdienen) für die Künstlersozialversicherung bis Ende 2022 verlängert. Das hatten wir dringend gefordert. Einzelheiten finden Sie hier.

Außerdem haben die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen gestern beschlossen, dass die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022 verlängert werden. Auch unserer Forderungen.


 
Sonderfonds Kulturveranstaltungen
Damit trotz der widrigen Umstände Kulturveranstaltungen durchgeführt werden können, hat der Bund einen Sonderfonds Kulturveranstaltungen in einer Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Kulturrat vertritt den Kulturbereich im Lenkungsausschuss des Fonds.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen:
Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.Eine Ausfallabsicherung soll Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Beantragung der Sonderfondsmittel:

1. Allgemeine Fragen
2. Registrierung und Antragstellung (relevant für beide Module)
3. Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmenden
4. Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden
5. Welche Kosten sind im Rahmen des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen förderfähig?


Noch weitere Fragen?
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
 
Wichtig: Einladung zur Informationsveranstaltung Unterstützung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bei 2G oder 2G+
Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalter unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.
 Daher laden die Bundesländer und der Deutsche Kulturrat am 2. Dezember 2021 von 14:00–15:30 Uhr zu einer weiteren Online-Infoveranstaltung ein. 

In der Info-Veranstaltung präsentieren Vertreter der Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Aktualisierungen des Programms und beantworten Fragen der Teilnehmenden – insbesondere mit Blick auf die neuesten Entwicklungen.
 Eine Anmeldung ist notwendig!

Die Infosession wird aufgezeichnet und im Nachhinein auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung gestellt.
 
Eine tiefergehende Einführung in die Grundlagen des Förderprogramms wird es in dieser Infosession nicht mehr geben.

Hierzu können Sie sich in den FAQ und den Aufzeichnungen der vergangenen Infosessions informieren.
Ende der ausschnittsweisen Wiedergabe des Newsletters, Dt. Kulturrat, KW 46

Eckdaten zum Deutschen Kulturrat

Deutscher Kulturrat e.V.
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer
Tel: 030-226 05 28-0
E-Mail: post@kulturrat.de

www.kulturrat.de



Veröffentlicht von Gaby dos Santos

GdS-Blog, Bühnenproduktionen (Collagen/Historicals), Kulturmanagement/PR > gabydossantos.com

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